Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Unterbringung von Hunden

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) „Pfötchentreff-Seevehaus Hundepension managend by Die ElbNasen“, nachfolgend Pfötchentreff Hundepension genannt, verpflichtet sich, den in der Unterbringungsvereinbarung bezeichneten Hund in Kleingruppen von maximal 4 Hunden unterzubringen, qualifiziert zu beaufsichtigen und artgerecht zu ernähren.

(2) Dem Hund werden täglich mindestens 2-3 Stunden gemeinsamer und beaufsichtigter Auslauf mit allen verträglichen Pensionshunden auf dem ca. 6500 m² großen Gelände gewährt. In dem jeweiligen Gehege hat der Hund mit seiner Gruppe von ca. 8:00 h bis ca. 22:00 Auslauf. Die Mittagszeit verbringen die Hunde in Ihrem Hundehaus.

(3) Über Sonderleistungen, wie Spaziergänge, Beschäftigungen (Longieren, Agility o.ähnl.) oder Ausbildungen werden ggf. Sondervereinbarungen getroffen.

(4) Der Halter verpflichtet sich, den Hund zum vereinbarten Zeitpunkt innerhalb der ausgehängten Geschäftszeiten zu bringen bzw. abzuholen. Bringen oder Abholen außerhalb der Geschäftszeiten können gegen Aufpreis vereinbart werden.

§ 2 Preise

(1) Der Preis wird entsprechend der Dauer des Aufenthalts und der Unterbringungsart vereinbart.Eine Preisliste ist in den Geschäftsräumen ausgehängt und ist außerdem auf der Website „ www.die-elbnasen.de “ einzusehen.

(2) Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % der Gesamtkosten zu leisten.Der Restbetrag ist bei Abgabe des Tieres in bar oder vorab per Überweisung zu zahlen.

(3) Bei Überschreiten der Aufenthaltsdauer ist dies der Pfötchentreff Hundepension bis 3 Tage vor dem Abholtermin schriftlich,auch per Mail, mitzuteilen.

(4) Wird der Hund nicht zum vereinbarten Termin abgeholt und liegt keine Mitteilung vor, kann der Hund frühestens 3 Tage nach dem vereinbarten Abholtermin an ein Tierheim übergeben werden.

§ 3 Kündigung

1.) Die Pfötchentreff Hundepension kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Halter den vereinbarten Preis nicht entsprechend § 2 bezahlt.

2.) Der Halter kann den Vertrag bis 2 Wochen vor Übergabe des Hundes ohne Angabe von Gründen kündigen und erhält dann 50 % seiner Anzahlung zurück. Bei einer Kündigung ab 13 Tage vor der Übergabe wird die gesamte Anzahlung einbehalten.
Bei früherer Abholung des Hundes/der Hunde können nicht in Anspruch genommene gebuchte Tage nicht erstattet werden.

§ 4 Verhalten im Krankheitsfall

(1) Der Halter autorisiert die Pfötchentreff Hundepension im Falle einer Krankheit oder Verletzung den Hund bei einem Tierarzt nach Wahl der Pfötchentreff Hundepension vorzustellen und erforderliche Behandlungen der tierärztlichen Empfehlung folgend im Auftrag und Rechnung des Halters durchführen zu lassen.

(2) Der Halter übernimmt weiterhin Behandlungskosten gegen Ungeziefer und anderen vorbeugenden Behandlungen oder Maßnahmen, die nach Entscheidungslage der Pfötchentreff Hundepension unaufschiebbar während des Aufenthalts in der Pension durchgeführt werden mussten.

(3) Der Halter versichert tierärztliche Behandlungskosten gemäß 1 und 2 zu übernehmen.

§ 5 Zugesicherte Eigenschaften

Der Halter versichert am Tage der Übergabe:

(1) dass sein Hund keinerlei ansteckende Krankheiten hat

(2) nach seiner Kenntnis noch niemals Beschädigungsbeißen gegenüber Mensch und Hund eingesetzt hat

(3) dass der Hund über einen gültigen Impfpass mit den allgemein empfohlenen Impfungen verfügt.Der Impfpass ist bei Abgabe des Hundes mitzubringen und verbleibt für die Zeit der Unterbringung im der Pfötchentreff Hundepension.

(4) dass der Hund entsprechend der geltenden Gesetzgebung gechipt ist

(5) dass während des Aufenthaltes seiner Hündin eine Läufigkeit nicht zu erwarten ist. Sollte eine Hündin während des Aufenthaltes läufig werden, verdoppeln sich auf Grund des erhöhten Aufwands für Aufsicht und Unterbringung die vereinbarten Unterbringungskosten.

(6) dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

§ 6 Haftungsausschluss und -beschränkung

(1) Die Haftung für Schäden am Hund wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Pfötchentreff Hundepension oder seiner Mitarbeiter beruht.

(2) Verletzungen durch andere Hunde gehören zum Risiko der Gruppenhaltung. Dieses Risiko trägt der Hundehalter.

(3) Bei trächtigen Hündinnen besteht keine Haftung im Falle von Geburtsschäden.

(4) Bei Krankheit des Hundes wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen, wenn die Pfötchentreff Hundepension die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Behandlung durch den Tierarzt nach Erkennbarkeit der Krankheitssymptome entsprechend §5 eingeleitet und entsprechend tierärztlichem Rat ausgeführt hat.

(5) Insgesamt wird die Haftung für Schäden des Hundes der Höhe nach beschränkt auf den Verkehrswert des Hundes vor Schadenseintritt.

(6) Der Halter ist für Schäden die der Hund während seinem Aufenthalt an Einrichtung und Ausstattung oder anderen Pensionstieren der Pfötchentreff Hundepension verursacht werden verantwortlich, sofern keine grobe Fahrlässigkeit seitens der Pfötchentreff Hundepension vorgelegen hat. Für den Fall, das eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung des Hundes die entstandenen Kosten nicht übernimmt, werden diese vom Halter übernommen.

§ 7 Datenschutzvereinbarung

(1) Die in den Verträgen erfassten persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Wenn es in einem Schadensfall zur Klärung der Haftungsfrage notwendig wird, ist die Pfötchentreff Hundepension berechtigt, den Namen und die Anschrift des Hundehalters sowie Versicherungsdaten ohne weitere Ankündigung an Dritte weiterzugeben.

§ 7 Schlussbestimmungen 

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

§ 8 Gerichtsstand

(1) Als Gerichtsstand wird der Sitz der Pfötchentreff Hundepension vereinbart.

Stand 04.03.2021