Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Gassi-Betreuung von Hunden
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) „Die ElbNasen – Miriam Herrmann, Rehmendamm 23, 21217 Seevetal“ und ihre Mitarbeiter, nachfolgend „Die ElbNasen“ genannt verpflichtet sich, den in der Betreuungsvereinbarung bezeichneten Hund an den vereinbarten Tagen an der vereinbarten Adresse zur Betreuung aufzusuchen.
Die Betreuung erfolgt grundsätzlich als Einzelbetreuung im Rahmen eines Spaziergangs und/oder geistiger Auslastung des Hundes von 30 oder 60 Minuten, je nach gebuchter Zeit.
(2) Die gebuchte Zeit kann für Spaziergänge genutzt werden, sowie für die geistige Auslastung des Hundes in seinem gewohnten Umfeld ( Haus, Wohnung, Garten ).
Unter Anderem bei hohen Außentemperaturen oder Unwetter liegt der Fokus der Betreuung eher auf der artgerechten geistigen Auslastung des Hundes nach seinen individuellen Vorlieben und Bedürfnissen.
In jedem Fall bekommt der Hund ausreichend Gelegenheit im Freien um Urin und Kot abzusetzen.
(3) Der Halter verpflichtet sich, den Zugang zum Hund für die ElbNasen innerhalb des vereinbarten Zeitraums sicherzustellen. Außerdem verpflichtet sich der Halter, jede Erkrankung oder sonstige körperliche oder geistige Einschränkung seines Hundes den ElbNasen zu melden. Ebenso müssen in der Vergangenheit aufgetretene wie auch aktuelle Verhaltens-Auffälligkeiten des Hundes den ElbNasen mitgeteilt werden, insbesondere Beißvorfälle oder gesteigerte Aggressivität gegen Menschen oder Tiere.
Die passende Ausrüstung für den Hund ( Halsband, Brustgeschirr, Leine, ggf. Maulkorb ) wird vom Halter bereitgestellt.
§ 2 Preise
(1) Der Preis wird entsprechend der Dauer und Häufigkeit der Betreuung des Hundes vereinbart.
Die aktuelle Preisliste ist auf der Website „ www.die-elbnasen.de “ einzusehen. Eventuelle Preisänderungen müssen dem Hundehalter spätestens einen Monat vor Eintritt der Änderung mitgeteilt werden. Bei verspäteter Ankündigung gilt der bisherige Preis für einen weiteren vollen Monat.
(2) Der vereinbarte Gesamtbetrag ist vor Beginn der Betreuung in bar oder per Überweisung zu zahlen. Der Monatspreis für ein Betreuungs-Abo ist spätestens am ersten Werktag des betreffenden Monats im Voraus zu zahlen.
(3) Gebuchte aber nicht in Anspruch genommene Betreuungszeiten können nicht erstattet werden.
§ 3 Kündigung
1.) Die ElbNasen können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Halter den vereinbarten Preis nicht entsprechend § 2 bezahlt oder seinen Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag nicht nachgekommen ist.
2.) Der Halter kann den Vertrag bis 2 Wochen vor Beginn der vereinbarten Betreuungszeit, im Abo bis zwei Wochen zum Monatsende für den folgenden Monat ohne Angabe von Gründen kündigen.
3.) Die ElbNasen können den Abo-Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.
§ 4 Verhalten bei Krankheit oder Verletzungen des Hundes
(1) Der Halter autorisiert die ElbNasen in dringenden Fällen bei einer Krankheit oder Verletzung den Hund bei einem Tierarzt nach Wahl der ElbNasen vorzustellen und erforderliche Behandlungen der tierärztlichen Empfehlung folgend im Auftrag und Rechnung des Halters durchführen zu lassen.
Sofern dies möglich und für die ElbNasen zumutbar ist, wird die vom Hundehalter bevorzugte Tierarztpraxis aufgesucht. Durch Tierarztbesuche oder andere zwingend erforderliche Handlungen entstandener zusätzlicher Zeitaufwand für die ElbNasen wird mit 25€ je angefangene halbe Stunde berechnet.
(3) Der Halter versichert, tierärztliche Behandlungskosten gemäß §4 (1) zu übernehmen.
§ 5 Zugesicherte Eigenschaften
Der Halter versichert am Tage der Betreuung:
(1) dass er die ElbNasen über alle ihm bekannte aktuelle Krankheiten, körperliche Einschränkungen oder Verhaltensauffälligkeiten informiert hat.
(2) nach seiner Kenntnis noch niemals Beschädigungsbeißen gegenüber Mensch und Hund eingesetzt hat oder falls doch, er einen passenden Maulkorb hat, an diesen gewöhnt ist und die ElbNasen ihm diesem gefahrlos aufsetzen und abnehmen können.
(3) dass der Hund über einen gültigen Impfpass verfügt und die dem Alter entsprechend empfohlenen Impfungen durchgeführt wurden.
Der Impfpass des Hundes ist für die ElbNasen zugänglich zu platzieren, so dass er bei Bedarf eingesehen oder zu einem Tierarzt mitgenommen werden kann.
(4) dass der Hund entsprechend der geltenden Gesetzgebung gechipt und ordnungsgemäß angemeldet ist.
(6) dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, welche die Betreuung durch Dritte einschließt.
§ 6 Haftungsausschluss und -beschränkung
(1) Die Haftung für Schäden am Hund wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der ElbNasen oder ihrer Mitarbeiter beruht.
(2) Verletzungen durch andere Hunde gehören zum Risiko der Gruppenhaltung. Dieses Risiko trägt der Hundehalter.
(3) Bei trächtigen Hündinnen besteht keine Haftung im Falle von Geburtsschäden.
(4) Bei Krankheit des Hundes wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen, wenn die ElbNasen die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Behandlung durch einen Tierarzt nach Erkennbarkeit der Krankheitssymptome entsprechend §5 eingeleitet und entsprechend tierärztlichem Rat ausgeführt hat.
(5) Insgesamt wird die Haftung für Schäden des Hundes der Höhe nach beschränkt auf den Verkehrswert des Hundes vor Schadenseintritt.
(6) Der Halter ist für Schäden die der Hund während der Betreuung verursacht verantwortlich, sofern keine grobe Fahrlässigkeit seitens der ElbNasen vorgelegen hat. Für den Fall, das eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung des Hundes die entstandenen Kosten nicht übernimmt, werden diese vom Halter übernommen.
§ 7 Datenschutzvereinbarung
(1) Die in den Verträgen erfassten persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Wenn es in einem Schadensfall zur Klärung der Haftungsfrage notwendig wird, sind die ElbNasen berechtigt, den Namen und die Anschrift des Hundehalters sowie Versicherungsdaten ohne weitere Ankündigung an Dritte weiterzugeben.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
§ 8 Gerichtsstand
(1) Als Gerichtsstand wird der Sitz der ElbNasen vereinbart.
Stand 25.02.2025